
Auf allen Fjord Line-Fähren ist ein gültiger Ausweis Pflicht – unabhängig von Alter und Route. Welche Dokumente akzeptiert werden, hängt von deiner Staatsangehörigkeit ab. Hier findest du eine vollständige Übersicht über die Anforderungen.
Ausweisdokumente müssen in physischer Form mitgebracht werden – digitale Versionen in Apps und vorläufige Dokumente werden an Grenzübergängen nicht akzeptiert. Der Name auf dem Ausweis muss mit dem Namen auf dem Ticket übereinstimmen.
Du bist selbst verantwortlich dafür, die erforderlichen Reisedokumente zu beschaffen. Fehlende Dokumente gelten als Nichtantritt der Reise, und der Ticketpreis wird nicht erstattet.
Die norwegischen Behörden führen eine 100 %ige Ausweiskontrolle bei der Einreise nach Norwegen durch. Alle Reisenden über 18 Jahre sowie Kinder, die ohne Eltern reisen, müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen.
EU/EWR- und Schengen-Bürger Als EU-Bürger (z. B. Deutscher, Österreicher oder Schweizer) kannst du dich ausweisen mit:
Das gilt auch für Kinder unter 18 Jahren, die mit Eltern reisen.
Nordische Staatsbürger (NO, SE, DK, IS, FIN) Reisepass, Personalausweis, physischer Führerschein oder Bankkarte mit Foto werden akzeptiert. Nordische Kinder, die mit Eltern reisen, brauchen kein eigenes Ausweisdokument.
Nicht-Schengen-Bürger Reisepass und gegebenenfalls Visum sind für die Einreise nach Norwegen erforderlich. Das gilt auch für Kinder unter 18 Jahren, die mit Eltern reisen.
Hinweis: Eine Asylbewerberbescheinigung gilt nicht als gültiges Ausweisdokument beim Grenzübertritt.
Für weitere Informationen: Utlendingsdirektoratet (norwegische Ausländerbehörde).
Als EU-Bürger benötigst du für die Einreise nach Dänemark keinen Reisepass. Der Personalausweis ist ausreichend, da Dänemark Teil des Schengen-Raums ist.
Für Reisende anderer Nationalitäten gelten die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Weitere Informationen: Udenrigsministeriet (dänisches Außenministerium).
Fahrzeuge müssen ein Nationalitätskennzeichen führen. Es wird empfohlen, eine internationale Versicherungsbescheinigung (Grüne Karte) mitzuführen.