Reise stets mit einem gültigen Ausweisdokument
Alle Reisenden sind dazu verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen. Der auf deinem Ausweis angegebene Name muss mit dem Namen übereinstimmen, der auf deinem Ticket angegeben ist. Dies gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandsreisen.
Die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente obliegt der Verantwortung des Reisenden. Das Fehlen von Reisedokumenten und/oder Ausweisdokumenten gilt als Nichterscheinen, sodass keine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt.
Falls im Zielland keine Einreiseerlaubnis erteilt wird, beispielsweise aufgrund fehlender Reisedokumente und/oder Ausweisdokumente, bist du verpflichtet, die Kosten für die Heimreise oder sonstige Kosten selbst zu tragen.
Welche Dokumente beim Grenzübertritt als gültige Ausweisdokumente gelten, hängt von deiner Nationalität und deinem Zielland ab.
Falls du dir bezüglich der jeweils geltenden Einreisebestimmungen unsicher bist, musst du dich selbst an die zuständigen Behörden im Zielland wenden. Die folgenden Links können ebenfalls hilfreich sein:
Für die Einreise nach Norwegen: Utlendingsdirektoratet [Zentralamt für Ausländerfragen] Für die Einreise nach Dänemark: Udenrigsministeriet [Außenministerium]
Fahrzeuge müssen mit dem Buchstabenkürzel des jeweiligen Länderkennzeichens gekennzeichnet sein. Es sollte zudem ein internationaler Versicherungsnachweis mitgeführt werden.
Bitte beachten! Bei der Einreise nach Norwegen gelten verschärfte Einreisebestimmungen und 100%ige Ausweiskontrollen:
Staatsbürger der nordischen Länder (NO, SE, DK, IS und FIN)
Passagiere über 18 Jahre und Kinder, die ohne Eltern reisen, müssen ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild mit sich führen. Der Reisepass, der physische Führerschein (nicht der digitale Führerschein in der App oder der vorläufige Führerschein), der Personalausweis und die Bankkarte mit Lichtbild gelten für die Staatsbürger der nordischen Länder als gültige Ausweisdokumente.
Kinder, die Staatsbürger eines der nordischen Länder sind und mit ihren Eltern reisen, müssen kein eigenes Ausweisdokument mit sich führen.
Staatsbürger aus dem Schengen-Raum
Passagiere aus der EU/dem EWR oder Schengen-Raum müssen entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass mit sich führen.
Dies gilt auch für Kinder unter 18 Jahren, die gemeinsam mit ihren Eltern reisen.
Staatsbürger außerhalb des Schengen-Raums
Passagiere, die Staatsbürger eines Landes außerhalb des Schengen-Raums oder außerhalb der nordischen Länder sind, müssen bei ihrer Einreise nach Norwegen einen Reisepass sowie ggf. ein Visum mit sich führen. Dies gilt auch für Kinder unter 18 Jahren, die gemeinsam mit ihren Eltern reisen.