Reise- und Kaufbedingungen

Wenn Sie eine Reise mit Fjord Line buchen, akzeptieren Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "Reisebedingungen").

Die Reisebedingungen gelten für alle Reisen mit Fjord Line, mit Ausnahme von Pauschalreisen, für welche die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalangebote (die "Bedingungen für Pauschalreisen") gelten. DieBedingungen für Pauschalreisenwerden, soweit anwendbar,durch die hier vorliegenden Reisebedingungenergänzt.

DieReisebedingungen gelten für alleBuchungen,unabhängigdavon,ob siedirektüberFjord Line,über Reisebüros/AgentenoderanderePartner vorgenommenwerden. DieReisebedingungengelten, soweit zutreffend, auch für einen Fahrer, der ein gewerblich genutztes Fahrzeug begleitet, das durch einen Vertrag zur Güterbeförderung abgedeckt ist.

WennIhreBuchung Produkte oder Veranstaltungenumfasst,dievoneinemDrittenangebotenwerden,unterliegtdieser Teil Ihrer Buchung auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten.

Versjon 2.0 – 27.06.2025

1.

Gesetzliche Regelung

Diese Reisebedingungen werden durch das norwegisches Recht ergänzt, einschließlich des Gesetzes Nr. 39 vom 24. Juni 1994 zum Seeverkehr ("Seeschifffahrtsgesetz"), der allgemeine Regeln zum Anspruch auf Vergütung sowie des Athener Übereinkommens von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See sowie dessen Protokollvon 2002(das "Athener Übereinkommen"),dieEU-Verordnung Nr. 392/2009über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf Seeunddie EU-VerordnungNr.1177/2010über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr. Für Buchungen, die über die Frachtabteilung von Fjord Line getätigt werden, gelten eigene Geschäftsbedingungen.

Eine Zusammenfassung der EU-Verordnung 392/2009 finden Sie hier: Rights in Case of Accident

Eine Zusammenfassung der EU-Verordnung 1177/2010 finden Sie hier: Summary of Passengers’ Rights_Maritime

Alle Beschränkungen, Ausnahmen und Regelungen in den Reisebedingungen, die sich auf die Haftung von Fjord Line beziehen, gelten auch für unsere Agenten, Schiffe, Mitarbeiter und andere Vertreter von Ersatzschiffen.

Die Reisebedingungen von Fjord Line wurden aus dem Norwegischen in eine Reihe von Sprachen übersetzt. Die Reisebedingungen sind nach den norwegischen Auslegungsgrundsätzen zu interpretieren. Im Falle von Konflikten ist die norwegische Fassung maßgebend.

2.

Tickets

2.1

Buchungen

Buchungen können entweder über www.fjordline.com, über unseren Kundendienst oder über Dritte wie Reisebüros und Agenten vorgenommen werden. Fjord Line übernimmt keinerlei Verantwortung für Reisen, die von anderen als unseren offiziellen Partnern gekauft und weiterverkauft werden. Wiederverkaufte Reisen werden daher auf eigenes Risiko des Käufers erworben.

Bei telefonischer Buchung über unseren Kundendienst oder einen unserer Check-in-Schalter wird pro Buchung eine Servicegebühr erhoben. Servicegebühren fallen weg, wenn eine Buchung über die Website von Fjord Line, www.fjordline.com, nicht möglich ist.

Der Preis der verschiedenen Abfahrten richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Kursschwankungen zwischen z.B. NOK, EUR und DKK können sich ebenfalls auf den Preis auswirken. Fjord Line ist nur für Preisangebote verantwortlich, die in Form eines Tickets, einer Rechnung oder einer anderen schriftlichen Bestätigung bestätigt werden. Preisänderungen haben keine Rückwirkung auf bereits gebuchte Fahrkarten.

2.1.1. Informationen zu den Passagieren

Anzugeben sind der vollständige Name, das Geburtsdatum, die Anschrift, die Staatsangehörigkeit sowie die Mobiltelefonnummer des Reisenden. Bei Buchungen, die für mehrere Personen gelten, müssen für alle Reisenden folgende Angaben gemacht werden: vollständiger Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit. Für einige Staatsangehörigkeiten sind außerdem folgende Angaben erforderlich: Nummer des Personalausweises, Nummer des Reisepasses, Nummer des Visums oder der Aufenthaltsgenehmigung.

Bei Gruppenbuchungen (12 Passagiere oder mehr) muss eine vollständige Namensliste mit Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und relevanten Ausweisnummern spätestens 4 Wochen vor der Abfahrt bei uns eingegangen sein. Der Name des Gruppenleiters muss bei Buchung deutlich angegeben werden. Alle Buchungen sind verbindlich, und die buchende Person ist für die Zahlung der gesamten Buchung verantwortlich.

2.1.2. Informationen zum Fahrzeug

Bitte geben Sie bei Buchung eines Fahrzeuges den Fahrzeugtyp (Pkw, Transporter, Pkw mit Anhänger etc.), das amtliche Kennzeichen sowie die Gesamtlänge und -höhe (inkl. Dachbox, Anhänger etc.) an.

Wenn das Fahrzeug mit Flüssiggas (LPG/LNG/GPL) betrieben wird, muss dies entweder unserem Kundendienst telefonisch oder spätestens beim Check-in mitgeteilt werden. Falsche oder unzureichende Angaben zum Fahrzeug können dazu führen, dass das Fahrzeug nicht an Bord fahren kann und Ihre Reservierung ohne Rückerstattung storniert werden muss.

Fahrzeuge ohne Fahrer, beschädigte oder anderweitig nicht fahrtüchtige Fahrzeuge, Umzugsgut, Ausstellungsmaterial, Gegenstände, die der Passagier nicht allein an Bord tragen kann, alle kommerziellen Güter u. dgl. müssen über die Frachtabteilung von Fjord Line (+ 47 51 46 40 00) gebucht werden.

Für den Transport größerer Fahrzeuge auf der HSC Fjord FSTR gelten folgende Einschränkungen:

  • Höchstgewicht mit Einzelrad - 9 Tonnen/Achse
  • Höchstgewicht mit Doppelrädern - 13 Tonnen/Achse

Es ist nicht möglich, Fahrzeuge aufzuladen oder Wohnmobile o. Ä. an das Stromnetz an Bord anzuschlieβen. Ausnahmen gelten für die HSC Fjord FSTR, auf welcher Elektroautos gegen eine Gebühr aufgeladen werden können, sofern das Aufladen vor der Abreise gebucht wurde.

2.1.3. Gefährliche Gegenstände

Werden gefährliche Gegenstände in Fahrzeugen oder im Gepäck mitgeführt (Gasflaschen, Reservetanks, Sauerstoffflaschen, Tauchausrüstungen, Waffen usw.), muss dies unserem Kundendienst rechtzeitig vorAbreise per E-Mail mitgeteilt werden. Wurden gefährliche Gegenstände nicht im Voraus schriftlich genehmigt, kann dies dazu führen, dass der Gegenstand ohne Entschädigung beschlagnahmt und ihre Reservierung ohne Erstattung storniert werden muss. Beim Check-in muss eine schriftliche Genehmigung vorgelegt werden. Sehen sie Näheres unter Punkt 11.1.

2.1.4. Besondere Anforderungen

Reisende mit besonderen Anforderungen, wie z. B. Rollstuhlfahrer, Taube, Blinde/Reisende mit Blindenhund sowie Sauerstoffpatienten, müssen ihre Buchung telefonisch über unser Kundendienst tätigen. Sehen sie Näheres unter Punkt 7.

2.2

Zahlungsmöglichkeiten

Die Reise muss zum Zeitpunkt der Buchung vollständig bezahlt werden. Wenn die Buchung über www.fjordline.com erfolgt, sind Kreditkarten, Fjord Club Punkte und Geschenkgutscheine die einzigen gültigen Zahlungsmittel; bei telefonischer Buchung kann auch Vipps (oder Mobile Pay) genutzt werden. Unsere Check-in- Schalter akzeptieren des weiteren Bargeldzahlungen in der jeweiligen Landeswährung und Euro.

Die Zahlung muss vor Antritt der Reise bei Fjord Line eingegangen sein oder durch einen Bankauszug belegt werden können. Kann kein Bankauszug vorgelegt werden, muss die Reise beim Check-in erneut bezahlt werden. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen hat Fjord Line das Recht, die Reise als storniert zu betrachten und den Platz eventuell anderweitig zu vergeben.

2.2.1. Bezahlung von Gruppenreisen (12+ Personen)

Gruppenreisen müssen zum Zeitpunkt der Buchung vollständig bezahlt werden.

Wenn der Gesamtbetrag 10.000 NOK (10.000 DKK / 1.340 EUR) übersteigt, kann der Kunde zum Zeitpunkt der Buchung eine Anzahlung von 10 % leisten. Der Restbetrag ist 30 Tage vor der Abreise zu zahlen.

2.2.2. Erstattungen

Alle Erstattungen werden auf die ursprünglich verwendete Zahlungsmethode zurückerstattet.

2.2.3. Reisedokument/Ticket

Nach Eingang der Zahlung wird eine Reisebestätigung an die bei Buchung angegebene E-Mail- Adresse gesendet. Auf Wunsch kann die Bestätigung auch auf dem Postweg zugesandt werden; hierfür wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben.

Die elektronische Reisebestätigung enthält eine Zusammenfassung der Buchung. Der Käufer ist dafür verantwortlich zu überprüfen, ob die Reisebestätigung mit der gewünschten Buchung übereinstimmt. Die Reisebestätigung muss beim Check-in für die Ausstellung der Bordkarten vorgelegt werden.

2.2.4. Von Fjord Line ausgegebene Geschenkgutscheine

Der Weiterverkauf von Fjord Line Geschenkgutscheinen ist nicht gestattet. Die Gültigkeitsdauer sowie der Buchungscode sind auf dem Geschenkgutschein angegeben. Der Buchungscode kann nicht außerhalb der Gültigkeitsdauer verwendet werden und gilt nur für (die) auf dem Geschenkgutschein angegebene(n) Strecke(n).

Es gibt Beschränkungen für die Verwendung von Geschenkgutscheinen. Kapazitätsbeschränkungen können unter anderem für Abfahrten an Wochenenden und Feiertagen, für Themenkreuzfahrten, in der Hochsaison von Juni bis August und während der Schulferien gelten. Reisen mit Geschenkgutscheinen können frühestens einen Monat vor Abreise gebucht werden und sind nicht mit anderen Reiseprodukten (z. B. Pauschalreisen) kombinierbar. Geschenkgutscheine können nicht in Bargeld umgetauscht oder in Wertgutscheine umgewandelt werden. Alle Geschenkgutscheine müssen am Tag der Abreise beim Check-in abgegeben werden. Kann der Geschenkgutschein bei der Abreise nicht vorgelegt werden, kann Fjord Line die Zahlung des tagesaktuellen Buchungspreises verlangen oder den Gast abweisen. Unbenutzte Geschenkgutscheine haben keinen Erstattungswert.

2.2.5. Vom Kunden gekaufte Wertgutscheine

Wertgutscheine können vom Kunden über eine beliebige Höhe erworben und als Zahlungsmittel (auch zur Teilzahlung) bei der Buchung jeder beliebigen Strecke verwendet werden. Wertgutscheine sind ab dem Zeitpunkt des Kaufs ein Jahr lang gültig. Wertgutscheine können auch zur Bezahlung zusätzlicher Produkte verwendet werden, die zu einer bestehenden Buchung hinzugefügt werden, sofern sie spätestens beim Check-in erworben werden (z. B. Mahlzeiten, Kabinen-Upgrades, Bustickets usw.). Wertgutscheine können nicht als Zahlungsmittel an Bord verwendet werden und können nicht in Bargeld eingetauscht oder in andere Wertgutscheine umgewandelt werden. Nicht eingelöste Wertgutscheine können nicht erstattet werden; eventuelle Restbeträge können jedoch innerhalb der Gültigkeitsperiode weiterhin zur Teilzahlung neuer Buchungen oder Produkte verwendet werden.

3.

Vom Kunden gewünschte Änderungen und Stornierungen

Buchungen, die mehr als 48 Stunden vor Abreise erfolgen, können innerhalb von 24 Stunden nach Buchungstätigung gebührenfrei storniert oder geändert werden, unabhängig von der Art des Tickets. Wird das Ticket auf einen teureren Abreisetag/eine teurere Kabine/Strecke etc. umgebucht, muss die Preisdifferenz bezahlt werden. Ob und welche Gebühren erhoben werden, hängt von der Art des Tickets und der Art der Änderung ab.

Wenn Sie Ihre Reise über einen Dritten gebucht haben, muss die Änderung/Stornierung über den Dienstleister erfolgen, der Ihnen das Ticket verkauft hat. Fjord Line kann nur Änderungen oder Stornierungen von Tickets vornehmen, die direkt über www.fjordline.com, über unseren Kundendienst oder an unseren Check-in-Schaltern erworben wurden.

Wenn Sie eine über Fjord Line gebuchte Reise ändern oder stornieren möchten, müssen Sie sich zu den gegebenen Öffnungszeiten an unseren Kundendienst wenden: Telefon +47 51 46 40 99. Bitte halten Sie für solche Anfragen immer Ihre Buchungsnummer bereit.

Wenn unser Kundendienst geschlossen ist, müssen Sie uns dennoch innerhalb der für Ihre Art von Ticket geltenden Änderungs-/Stornierungsfrist kontaktieren, indem Sie uns vor Ablauf der Frist eine E-Mail an info@fjordline.com zukommen lassen. Auf diesen Weg behalten Sie Ihre Rechte.

Wenn Sie für ihre Reise nicht beim Check-in erscheinen, ohne Fjord Line vorher telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt zu haben, wird die gesamte Reise ohne Erstattung storniert. Wenn Sie eine Rückfahrt gebucht haben, wird auch die Rückfahrt automatisch storniert. Daher ist es wichtig, dass Sie sich mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie die Hinfahrt nicht antreten können, aber die Rückfahrt behalten möchten.

Wird das Ticket geändert oder storniert, wird eine Gebühr pro Buchung und Änderung erhoben. Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn ihre Buchung die Bedingungen der 24 Stunden-Frist erfüllt oder wenn es sich um ein Flex-Ticket für eine Abfahrt handelt, die noch nicht stattgefunden hat.

*Änderungen des Namens des Hauptkäufers, die einen Wechsel der Person beinhalten, kann nur auf schriftliche Anfrage des ursprünglichen Hauptkäufers erfolgen und ist gebührenpflichtig. Die Änderung des Namens des Hauptkäufers setzt außerdem voraus, dass die von Fjord Line nach der Änderung versandte Bestätigungs-E-Mail von derselben E-Mail-Adresse aus bestätigt wird, die ursprünglich bei Erstbuchung angegeben worden ist. Namensänderungen der Mitreisenden können gebührenfrei vorgenommen werden. Eventuell anfallende Preisdifferenzen müssen jedoch bezahlt werden (z. Bsp. bei Änderungen von einem Kind zu einem Erwachsenen.) Dies gilt für alle Arten von Ticket.

3.1

Transport und Kreuzfahrten (Cruise)

3.1.1. Cruise und Economy-Tickets

Für Änderungen, Stornierungen und Nichterscheinen bei Cruise oder Economy-Tickets wird folgende Gebühr erhoben:

Gebühr für Änderungen:

Internationale Überfahrten:

  • Änderung von Reisedatum / Uhrzeit / Name (des Hauptkäufers)*: 80 EUR
  • Stornierung: Keine Rückerstattung
  • Nichterscheinen: Keine Rückerstattung

Inlandsüberfahrten:

  • Änderung von Reisedatum / Uhrzeit / Name (des Hauptkäufers)*: 12 EUR
  • Stornierung: Keine Rückerstattung
  • Nichterscheinen: Keine Rückerstattung

3.1.2. Flex-Ticket

Das Ticket kann bis zum Zeitpunkt der Abfahrt geändert und/oder storniert werden.

Gebühr für Änderungen

Internationale Überfahrten:

  • Änderung von Reisedatum / Uhrzeit / Name*: Keine Gebühr für Änderungen die bis zum Zeitpunkt der Abfahrt vorgenommen worden sind. Wird die Reise auf eine teurere Fahrt geändert, muss die Preisdifferenz bezahlt werden. Wird die Reise auf eine billigere Fahrt geändert, wird die Preisdifferenz zurückerstattet. Die Änderung auf eine andere Fahrt setzt voraus, dass die Änderung für alle Reisenden der Buchung gleichermaβen gilt.
  • Stornierung: Volle Rückerstattung bei Stornierungen die bis zum Zeitpunkt der Abfahrt vorgenommen worden sind.
    Keine Rückerstattung bei Stornierungen, die nach dem Zeitpunkt der Abfahrt vorgenommen werden.
  • Nichterscheinen: Keine Rückerstattung

Inlandsüberfahrten:

  • Änderung von Reisedatum / Uhrzeit / Name*: Keine Gebühr für Änderungen die bis zum Zeitpunkt der Abfahrt vorgenommen worden sind. Wird die Reise auf eine teurere Fahrt geändert, muss die Preisdifferenz bezahlt werden. Wird die Reise auf eine billigere Fahrt geändert, wird die Preisdifferenz zurückerstattet. Die Änderung auf eine andere Fahrt setzt voraus, dass die Änderung für alle Reisenden der Buchung gleichermaβen gilt.
  • Stornierung: Volle Rückerstattung bei Stornierungen die bis zum Zeitpunkt der Abfahrt vorgenommen worden sind.
    Keine Rückerstattung bei Stornierungen, die nach dem Zeitpunkt der Abfahrt vorgenommen werden.
  • Nichterscheinen: Keine Rückerstattung
3.2

Gruppenreisen*

Im Falle einer Stornierung wird die folgende Stornierungsgebühr erhoben (% des Ticketpreises):

Innerhalb von 24 Stunden nach Buchung Ihrer ReiseVolle Rückerstattung für Reisen, die mehr als 48 Stunden vor der Abfahrt gebucht wurden.
30 Tage vor der AbreiseVollständige Erstattung unter Abzug einer Erstattungsgebühr von 12 EUR pro Person
30-15 Tage vor der Abreise50% des Gesamtbetrags + 12 EUR pro Person als Erstattungsbetrag
14-7 Tage vor der Abreise25% des Gesamtbetrags + 12 EUR pro Person als Erstattungsgebühr
Weniger als 7 Tage vor der AbreiseKeine Rückerstattung
NichterscheinenKeine Rückerstattung
Namensänderung27 EUR

Der Gesamtbetrag umfasst alle zusätzlichen Ausgaben (wie Mahlzeiten usw.). Die Bearbeitungsgebühren werden nicht erstattet.

3.3

Stornierungsschutz im Krankheitsfall

Fjord Line empfiehlt allen Reisenden den Abschluss eines freiwilligen Stornierungsschutzes im Krankheitsfall für 20 EUR pro Passagier abzuschlieβen. Der Stornierungsschutz muss zusammen mit der Reise gebucht werden und kann nicht nachträglich hinzugefügt werden.

Der Stornierungsschutz berechtigt den Reisenden, die Reise zu stornieren, wenn unerwartete und schwerwiegende Krankheiten, Unfälle oder Todesfälle beim Reisenden selbst, in dessen Haushalt oder bei nahen Familienangehörigen des Reisenden auftreten, die die Durchführung der Reise für den Reisenden unmöglich oder unzumutbar machen.

Als nahe Familienangehörige gelten Ehegatten/Lebensgefährten, Geschwister, Kinder, Stiefkinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwägerin/Schwager und Schwiegerkinder. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn ein Hindernis im Sinne der vorgenannten Bestimmungen einen anderen Reisenden in der persönlichen Reisebegleitung des Reisenden betrifft und es ihm nicht zuzumuten ist, die Reise ohne den betreffenden Reisenden anzutreten.

Stornierungen müssen Fjord Line spätestens bis zur Abfahrtszeit telefonisch mitgeteilt werden:

+47 51 46 40 99. Wenn unser Kundendienst geschlossen ist, müssen Sie innerhalb der Mitteilungsfrist eine E-Mail an info@fjordline.com senden, um ihr Rückerstattungsrecht unter dem Stornierungsschutz zu behalten.

Um von Fjord Line eine Rückerstattung im Rahmen des Stornierungsschutzes zu erhalten, muss der Reisende so bald wie möglich eine schriftliche Anfrage an info@fjordline.com senden, in welcher der Grund für die Stornierung durch Vorlage eines ärztlichen Attests dokumentiert wird. Die Anfrage muss mit der Buchungsnummer versehen sein. Der Stornierungsschutz berechtigt den Reisenden zur Rückerstattung des für die stornierte Reise gezahlten Betrags abzüglich des Preises für den Stornierungsschutz.

Hat der Reisende ein spezielles Angebot gebucht, bei der der Reisepreis, darauf beruht, dass ein oder mehrere Reisende das gleiche Zimmer, Appartement oder die gleiche Kabine teilen, umfasst der Stornierungsschutz die Zuschläge, die andernfalls anfallen würden. In solchen Fällen hat Fjord Line auch das Recht, die verbleibenden Reisenden in eine andere und kleinere Unterkunft als ursprünglich gebucht einzuquartieren.

Allen Reisenden wird auβerdem empfohlen, eine gültige Reiserücktrittsversicherung abzuschließen sowie eine Europäische Krankenversicherungskarte bei sich zu führen.

4.

Kabinen

Auf Nachtfahrten ist die Buchung einer Kabine (oder, sofern verfügbar, eines Ruhesessels) obligatorisch, und alle Reisenden über 4 Jahren müssen ihr eigenes Bett (oder ihren eigenen Ruhesessel) haben.

Für Kinder unter 12 Jahren werden Ruhesessel nicht empfohlen.

Auf einigen Überfahrten müssen Sie Ihre Kabine einige Stunden vor Ankunft verlassen. In diesen Fällen wird die Uhrzeit an Bord bekannt gegeben.

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, zusätzliche Matratzen oder Betten in der Kabine aufzustellen. In einer begrenzten Anzahl von Kabinen ist Platz für Babybetten. Nur in diesen Kabinen ist es erlaubt, ein eigenes Reisebett für Kleinkinder aufzustellen oder ein solches zu buchen. Welche Kabinen für dies geeignet sind, können Sie hier einsehen: MS Stavangerfjord / MS Bergensfjord. Wenn Sie wünschen, dass wir ein Reisebett aufstelle, muss dieser Service rechtzeitig vor der Abfahrt über unseren Kundendienst gebucht werden. Der Service ist kostenlos.

5.

Altersbegrenzung

Die Altersgrenzen gelten für Reisende ohne Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten. Reisende, die sich unter der angegebenen Altersgrenze befinden (im Folgenden als "Minderjährige/r" bezeichnet) und die ohne einen Elternteil oder einen Erziehungsberechtigten mit unseren Schiffen reisen möchten, müssen zusammen mit einer Aufsichtsperson (einem "Betreuer") reisen, welche der gleichen Buchung hinzugefügt ist (d.h. dieselbe Buchungsnummer hat). Alle Aufsichtspersonen müssen mindestens 25 Jahre alt sein und für den/die Minderjährige(n) in seiner Obhut die volle, auch ökonomische, Verantwortung übernehmen.

Die Aufsichtsperson haftet für alle Verluste, Schäden und/oder jedweden Vandalismus, welche(r) durch den/die Minderjährige(n) in seiner Obhut verursacht werden. Ist keine konkrete Aufsichtsperson benannt, so ist die Person schadensersatzpflichtig, die das Formular für Aufsichtspersonen unterzeichnet und auf dieser bestätigt hat, dass die erforderliche Anzahl von Aufsichtspersonen für die betreffende Buchung vorhanden ist.

Wenn mehrere Minderjährige zusammen auf einer Kreuzfahrt reisen, muss mindestens eine Aufsichtsperson pro 5 Minderjährige anwesend sein. Wenn mehrere Minderjährige gemeinsam auf einer Überfahrt reisen, muss für jeweils 10 Minderjährige mindestens eine Aufsichtsperson anwesend sein. Die Aufsichtsperson muss das nachstehende Formular ausfüllen: Formular für minderjährige Passagiere, die ohne ihre Eltern reisen

Das Formular muss spätestens zwei Tage vor Abfahrt bei Fjord Line eingegangen sein. Minderjährige, die ohne einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen, müssen außerdem eine von einem der Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichnete Vollmacht mit sich führen.

Fjord Line behält sich das Recht vor, Minderjährige abzuweisen, die diese Bedingungen nicht erfüllen.

Beförderung

StreckeAltersgrenze
Bergen–Stavanger–Hirtshals18 Jahre alt
Bergen-Stavanger-Kristiansand (fährt in der Nebensaison über Hirtshals)18 Jahre alt
Kristiansand-Hirtshals, Abfahrten ab 20:00 Uhr18 Jahre alt
Bergen-Stavanger (Inlandsüberfahrten)16 Jahre

Pauschalangebote

StreckeAltersgrenze
Alle Strecken und Abfahrten18 Jahre alt

Kreuzfahrt (Cruise)/Tagesausflüge

StreckeAltersgrenze
Alle Cruise mit Tag-an-Land oder Bleib-an-Bord, unabhängig vom Abfahrts- oder Ankunftshafen18 Jahre alt
Kristiansand -Hirtshals, Abfahrten vor 20:00 Uhr16 Jahre (Ausnahme (gilt nicht für Gruppen): 14 Jahre, es muss eine unterschriebene Erlaubnis der Eltern vorliegen und das Kind muss von einem Elternteil/ Erziehungsberechtigten beim Check-In am Abfahrtshafen abgegeben sowie am Ankunftshafen abgeholt werden)
6.

Chech-In-Fristen

Für Auslandsreisen:

  • Check-in bis spätestens 60 Minuten vor Abfahrt.
  • Boarding schließt 20 Minuten vor Abfahrt.

Für Inlandsreisen:

  • Mit vorgebuchtem Ticket: Check-in bis spätestens 30 Minuten vor Abfahrt.
  • Ohne vorgebuchtes Ticket: Check-in bis spätestens 60 Minuten vor Abfahrt.
  • Boarding schließt 20 Minuten vor Abfahrt.

Für Reisende mit Fjord FSTR, Kristiansand-Hirtshals:

  • Check-in bis spätestens 60 Minuten vor Abfahrt.
  • Boarding schließt 20 Minuten vor Abfahrt.

Fjord Line behält sich das Recht vor, Reisende, die nach den oben genannten Fristen ankommen, abzuweisen. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Tickets.

7.

Reisende mit besonderen Anforderungen

Aus Sicherheitsgründen und damit wir den bestmöglichen Service bieten können, müssen Reisende mit besonderen Anforderungen bei der Buchung auf die vorliegenden Umstände hinweisen. Dies ist auch notwendig, damit wir in Notfällen die benötigte Unterstützung leisten können. Die Buchung muss daher telefonisch über unseren Kundendienst vorgenommen werden: +47 51 46 40 99.

7.1

Reisende mit Sauerstoffbeatmung

Wenn Sie ein Sauerstoffgerät benutzen, müssen Sie mit einer Begleitperson reisen. Die Begleitperson zahlt keinen Passagierpreis, jedoch den normalen Preis für alle eventuell gewünschten Zusatzprodukte (z. Bsp. Mahlzeiten, Bustransport usw.). Bitte beachten Sie, dass der Kapitän des Schiffes aus Gründen der Brandsicherheit über den Standort des Sauerstoffgeräts in Kenntnis gesetzt werden muss. Bitte informieren Sie daher unsere Besatzung an der Rezeption an Bord.

7.2

Blindenhund

Blindenhunde, die für die Ausführung von Aufgaben für Blinde oder stark Sehbehinderte ausgebildet sind, sind an Bord willkommen und können auf allen unseren Schiffen kostenlos mitgeführt werden. Ein Ausweis oder ein anderes schriftliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Hund Ihr zugelassener Blindenhund ist, muss beim Check-in vorgelegt werden und den Hund auf der Reise begleiten.

Wenn Sie einen Blindenhund auf Reisen mitführen, auf denen eine Kabine oder ein Ruhesessel obligatorisch ist, können Sie Ihren Hund in ausgewählte Kabinentypen mitnehmen. Da es nur eine begrenzte Anzahl von Hundekabinen gibt, sollte die Reise rechtzeitig vor Abfahrt gebucht werden. Blindenhunde können sich in den meisten Gemeinschaftsbereichen an Bord aufhalten, wir bitten Sie jedoch, Rücksicht auf eventuelle Allergiker unter Ihren Mitreisenden zu nehmen. Das Ausführen des Hundes während der Überfahrt sollte mit dem Personal an Bord abgesprochen werden. Auf der MS Stavangerfjord und der MS Bergensfjord gibt es hierzu einen separaten Hundebereich auf Deck 10.

7.3

Rollstuhlfahrer mit Fahrzeugen

Die Mitnahme eines Rollstuhls ist auf allen unseren Schiffen möglich. Auf Strecken, auf denen eine Kabine oder ein Ruhesessel obligatorisch ist, haben Sie die Möglichkeit, eine behindertengerechte Kabine mit einem angepassten Bad und ausreichend Platz zu buchen. Bitte beachten Sie, dass behindertengerechte Kabinen die einzigen Kabinentypen sind, deren Eingangstür breit genug für elektrische Rollstühle ist.

Wenn Sie einen Rollstuhl haben, der sich zusammenklappen lässt, können Sie eventuell eine unserer normalen Kabinen benutzen; diese haben jedoch kein behindertengerechtes Bad und verfügen teilweise über Stufen. Wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst, um die beste Lösung zu finden.

Wenn Sie auch mit einem Fahrzeug reisen, teilen Sie uns bitte mit, ob das Fahrzeug eine Rampe hat und ob Sie mehr Platz als die gebuchte Länge/Breite benötigen, um das Fahrzeug nach dem Parken verlassen zu können.

Damit wir das Fahrzeug möglichst nahe am Aufzug platzieren können, bitten wir Sie, unser Check-in-Personal zu informieren. Um ein bestmögliches Boarding zu ermöglichen, sollten Sie spätestens 90 Minuten vor Abfahrt am Terminal eintreffen.

7.4

Kinderwagen im Auto

Wenn Sie an Bord unserer Schiffe einen Kinderwagen benötigen und diesen über das Fahrzeugdeck transportieren müssen, geben Sie dies bitte beim Check-in an. Um ein bestmögliches Boarding zu ermöglichen, sollten Sie spätestens 90 Minuten vor Abfahrt am Terminal eintreffen.

8.

Ausweispapiere

Sollte im Zielland keine Einreiseerlaubnis erteilt werden, beispielsweise aufgrund fehlender oder unzureichender Ausweis- und/ oder Reisedokumente, trägt der Reisende etwaige hieraus entstehende Kosten selbst. Dies gilt auch für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Rückreise entstehen.

Was beim Grenzübertritt als gültiges Ausweisdokument gilt, hängt von der Staatsangehörigkeit des Reisenden sowie seinem Zielland ab. Das Ausweisdokument muss mit dem auf dem Ticket angegebenen Namen übereinstimmen. Dies gilt sowohl für Inlands- als auch für internationale Überfahrten. Ist sich der Reisende über die geltenden Einreisebestimmungen nicht sicher, muss er sich eigenhändig und direkt an die zuständigen Behörden des Ziellandes wenden. Siehe auch hier.

Zusätzlich zu einem gültigen Reisedokument müssen alle Reisenden ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) in physischer Form mitbringen. Fjord Line behält sich das Recht vor, Reisende abzuweisen, die keine gültigen Ausweisdokumente vorlegen können. In diesen Fällen gilt die Reise als nicht angetreten und das Ticket wird nicht erstattet.

Bitte beachten Sie, dass die Behörden bei der Einreise nach Norwegen Ausweiskontrollen eingeführt haben.

Es gelten die folgenden Anforderungen:

Nordische Staatsangehörige (Norwegen, Dänemark, Finnland, Schweden, Island):

Reisende, die Staatsangehörige/r eines der nordischen Länder sind, können sich durch Vorlage ihres Reisepasses, ihres Personalausweises, ihres physischen Führerscheins (gilt nicht für den digitalen Führerschein in der App und den vorläufigen Führerschein) oder ihrer Bankkarte mit Foto ausweisen. Kinder*, die ohne Eltern reisen, müssen ihren eigenen Reisepass mitbringen.

Staatsangehörige der EU-/EWR- und Schengen-Länder:

Reisende, die Staatsangehörige/r eines EU-/EWR- oder Schengen-Landes sind, müssen einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Dies gilt auch für Kinder* unter 18 Jahren, die in Begleitung eines Elternteils reisen.

Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU/EWR und des Schengen-Raums:

Reisende, die Staatsangehörige/r eines Landes außerhalb der EU/EWR, des Schengen-Raums oder des nordischen Raums sind und die visumfrei reisen können, müssen einen Reisepass mitbringen. Reisende, die Staatsangehörige/r eines Landes außerhalb der EU/EWR, des Schengen-Raums oder des nordischen Raums sind und die ein Visum benötigen, müssen sowohl einen Reisepass als auch ein Visum (oder eine Aufenthaltsgenehmigung) mitbringen. Dies gilt auch für Kinder* unter 18 Jahren, die in Begleitung eines Elternteils reisen.

Bitte beachten Sie: Eine Asylbewerberbescheinigung ist kein gültiges Ausweisdokument beim Grenzübertritt. Dies gilt auch für Kinder* unter 18 Jahren, die in Begleitung eines Elternteils reisen.

*Kinder:

Alle Kinder, die Staatsangehörige eines nordischen Landes sind und ohne mindestens einen Elternteil reisen, sowie alle Kinder mit nicht-nordischer Staatsangehörigkeit (auch wenn sie mit einem Elternteil reisen) müssen ihre eigenen Reise- und Ausweisdokumente mitbringen, einschließlich etwaiger Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen. Kinder, die nur in Begleitung einer Aufsichtsperson reisen, müssen eine von mindestens einem Elternteil/Erziehungsberechtigten unterzeichnete Vollmacht mitbringen. Eine Vorlage für die zu verwendende Vollmacht finden Sie hier.

9.

Sicherheit, Wohlbefinden und Verhalten an Bord

Alle Passagiere sind verpflichtet, die Ordnungs- und Sicherheitsvorschriften an Bord des Schiffes nach Anweisung der Besatzung zu befolgen.

Aus Sicherheitsgründen können Passagiere, Gepäck und Fahrzeuge vor Abfahrt durchsucht werden. Wird dies verweigert, kann der Passagier ohne Erstattung des Tickets abgewiesen werden. Fjord Line hat das Recht, Passagiere abzuweisen oder während der Reise von Bord zu senden, wenn diese nach Einschätzung von Fjord Line für die Seereise ungeeignet sind (z. B. alkoholisiert/betrunken erscheinen) oder eine Gefahr für sich selbst und/oder andere darstellen. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung des Tickets.

Fjord Line hat das Recht Passagiere in Gewahrsam zu nehmen, die nach Einschätzung von Fjord Line eine grobe Belästigung oder Gefahr für Mitreisende (d. h. andere Passagiere oder Besatzungsmitglieder), sich selbst oder die allgemeine Sicherheit an Bord während der Überfahrt darstellen. Passagiere, die das Eigentum des Unternehmens beschädigen oder Mitreisende (d.h. andere Passagiere oder Besatzungsmitglieder) verletzen, sind für diese Schäden voll haftbar.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Alkohol im Allgemeinen sowie das Spielen von lauter Musik in den öffentlichen Bereichen an Bord ist nicht gestattet. Das Kochen in den Kabinen und die Verwendung von Haushaltsgeräten wie z.B. Bügeleisen ist nicht gestattet.

Übermäßiger Alkohol- und Drogenkonsum ist auf den Schiffen von Fjord Line nicht gestattet. Das Rauchen, einschließlich von E-Zigaretten, ist in allen Kabinen von Fjord Line verboten. Das Rauchen an Bord ist nur in den dafür gekennzeichneten Auβenbereichen gestattet. Wenn Sie in anderen als diesen Bereichen rauchen, wird ein Bußgeld in Höhe von 200 EUR/ 1.500 DKK erhoben.

10.

Verantwortung für Passagiere und Gepäck

Die vorliegenden Bedingungen werden durch das norwegische Seeschifffahrtsgesetz, vgl. Gesetz vom 24. Juni 1994 Nr. 39, Kapitel 15, Abschnitt 418, und die EU-Verordnung 392/2009 (das Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See, geändert durch das Protokoll von 2002) ergänzt.

Die Haftung für Personenschäden ist auf 250.000 SZR je Passagier begrenzt; bei Verschulden oder Fahrlässigkeit von Fjord Line auf 400.000 SZR je Passagier. Die Haftung für Verspätungen bei der Beförderung von Passagieren ist auf SZR 4.694 begrenzt. Die Haftung für Schäden, die durch Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck entstehen, ist begrenzt auf: a) 2.250 SZR je Passagier für Schäden am Handgepäck; b) 6.750 SZR je Passagier für Schäden an Wertsachen, die zur Aufbewahrung entgegengenommen wurden; c) 12.700 SZR je Fahrzeug, einschließlich Anhänger und alles im oder auf dem Fahrzeug beförderte Gepäck; d) 3.375 SZR je Passagier für Schäden an anderem Gepäck. Die Beträge gelten für jede Reise. Die Regeln über die Einwendungen von Fjord Line und die Haftungsausschlüsse von Fjord Line gelten auch dann, wenn der Anspruch nicht auf dem Beförderungsvertrag beruht. Die Regeln gelten weiterhin auch dann, wenn sich der Anspruch gegen einen Anspruchsgegner von Fjord Line richtet. Jede Änderung der Vorschriften des norwegischen Seeschifffahrtsgesetzes hat unmittelbare Auswirkungen auf die Haftung von Fjord Line.

SZR bedeutet Sonderziehungsrechte, wie sie vom Internationalen Währungsfonds definiert werden: www.imf.org und www.imf.org/external/np/exr/facts/sdr.htm

10.1

Wertgegenstände und Bargeld

Fjord Line haftet nicht für Bargeld, Wertpapiere und andere Wertsachen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenstände u. dgl., die vom Reisenden mitgeführt werden, es sei denn, diese wurden von Fjord Line ausdrücklich zur Aufbewahrung entgegengenommen.

10.2

Selbstbeteiligung

In Fällen, in denen Fjord Line für Schäden haftbar gemacht wird, ist Fjord Line berechtigt, einen Selbstbeteiligungsbetrag in Höhe von: a) 330 SZR pro Fahrzeug bei Schäden am Fahrzeug b) 149 SZR pro Passagier bei Verlust oder Beschädigung von anderem Gepäck c) 20 SZR pro Passagier bei

Verspätungsschäden von der Erstattungssumme abzuziehen. Die Beträge gelten pro Reise. Änderungen der Vorschriften des norwegischen Seeschifffahrtsgesetzes haben unmittelbare Auswirkungen auf die Haftung von Fjord Line.

10.3

Verlust von Hilfsmitteln

Bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderen spezifischen Hilfsmitteln, die von einem behinderten Reisenden oder einem Reisenden mit eingeschränkter Mobilität benutzt werden, leisten wir Entschädigung, soweit das zum Verlust oder zur Beschädigung führende Ereignis auf unser Verschulden oder unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Die Entschädigung entspricht dem Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausrüstung oder gegebenenfalls den Reparaturkosten.

10.4

Beschränkung der Haftung

In folgenden Fällen haftet Fjord Line nicht nach den Bestimmungen dieses Abschnitts 10:

  1. für Personenschäden, die in der Zeit bevor der Reisende das Schiff betritt und nach Ankunft an Land entstehen,
  2. für Handgepäck, das sich nicht in oder auf dem beförderten Fahrzeug befindet, für die Zeit bevor die Güter an Bord gebracht werden und nachdem sie an Land gebracht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine Beförderung auf dem Seeweg wie unter (a) angeführt bzw. für die Zeit, in der der Beförderer für die Güter verantwortlich ist, während sich der Reisende auf dem Kai oder in einem Terminal oder einer anderen Einrichtung des Hafens befindet,
  3. für lebende Tiere, die als Reisegut mitgeführt werden
  4. wenn vereinbart oder eindeutig davon ausgegangen wird, dass ein bestimmter Teil des Transports von einem namentlich genannten Unterfrachtführer durchgeführt wird, haftet Fjord Line nicht für Schäden, die durch ein Ereignis verursacht werden, das eintritt, während sich die Güter in der Obhut des Unterfrachtführers befinden
  5. Fjord Line haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch den Reisenden selbst oder Dritte verursacht werden

Weist Fjord Line nach, dass der Tod oder die Körperverletzung eines Passagiers oder der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck auf eigenes Verschulden oder Fahrlässigkeit des Passagiers zurückzuführen ist oder dass dies ein mitwirkender Faktor ist, kann die Haftung von Fjord Line vollständig aufgehoben oder gemäß den allgemeinen Entschädigungsregeln reduziert werden. Dies gilt auch, wenn der Anspruch gegen Fjord Line nicht auf dem Beförderungsvertrag beruht.

Darüber hinaus haftet Fjord Line nicht für Schäden oder Verluste, die durch Situationen verursacht werden, die Fjord Line nicht vorhersehen konnte und die außerhalb der Kontrolle von Fjord Line liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Wetterbedingungen oder Ereignisse höherer Gewalt.

11.

Platzierung von Fahrzeugen und Gepäck

Gepäck bis zu 50 kg oder einem halben Kubikmeter, das während der Reise in einem Fahrzeug untergebracht werden soll, kann kostenlos befördert werden. Möbel, Kisten, große Koffer usw., die nicht in einem Fahrzeug aufbewahrt werden, sowie alle Gepäckstücke, die Sie als gehender Passagier nicht in

einem Gang an Bord befördern können, gelten als Fracht, die gemäß dem Tarif gebucht und bezahlt werden muss. Bitte kontaktieren Sie Fjord Line Freight vor Ihrer Reise, um solches Gepäck zu buchen: +47 51 46 40 00/ freight@fjordline.com Jeder Fahrzeugführer ist selbst dafür verantwortlich, sein Fahrzeug auf dem angewieβenen Platz auf dem Schiff zu parken und mit einer Handbremse zu sichern. Benzin- und Dieselfahrzeuge müssen in den niedrigsten Gang geschaltet, die Alarmanlage ausgeschaltet und das Fahrzeug abgeschlossen werden.

Elektroautos müssen in den "P"-Gang (Parkmodus) geschaltet, die Alarmanlage ausgeschaltet und das Fahrzeug abgeschlossen werden. Bei Nichteinhaltung dieser Anweisungen haftet der Fahrzeugführer für jedweden Verlust oder jedwede Beschädigung.

11.1

Gefährliche Gegenstände

Alle Waffen (einschließlich Schusswaffen, Messer, Äxte usw.), Munition, Sprengstoffe, elektronischer Abfall oder andere gefährliche Gegenstände sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Fjord Line nicht an Bord erlaubt. Der Antrag muss rechtzeitig vor Abfahrt und spätestens 72 Stunden vor dem Check-in an info@fjordline.com gesendet werden. Gefährliche Gegenstände müssen ordnungsgemäß gesichert und gekennzeichnet sein.

Bei Fund von verbotenen Gegenständen, die nicht vorab angemeldet und genehmigt worden sind, werden diese ohne Entschädigung oder Rückerstattung beschlagnahmt.

Waffen:

Bei Mitnahme von Schusswaffen muss ein Waffenschein zusammen mit einem Europäischen Feuerwaffenpass oder relevante Zolldokumente, die die Ein- und Ausfuhr der Waffe genehmigen, mitgeführt werden. Die Waffe muss vollständig entladen sein und der Verschluss/der lebendige Teil muss getrennt von der Waffe und der Munition/den Hülsen aufbewahrt werden. Die Anzahl der Munition muss angegeben werden und darf 1.000 Stück nicht überschreiten. Alle Waffen müssen in einem zugelassenen Waffenkoffer aufbewahrt werden. Im Auto mitgeführte Waffen müssen unzugänglich für andere sowie von auβen nicht sichtbar im abgeschlossenen Kofferraum aufbewahrt werden. Waffen, die von Fußpassagieren mitgeführt werden, müssen die Waffe beim an Bord gehen der Schiffsbesatzung auf dem Landgang aushändigen und erhalten sie beim von Bord gehen zurück.

Andere gefährliche Stoffe:

Fahrzeuge, die gefährliche Gegenstände oder Substanzen wie Gas, Benzin, medizinischen Sauerstoff (siehe auch Abschnitt 7), Tauchausrüstung usw. transportieren, müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet und gesichert sein.

Wenn Sie mit einem Wohnmobil oder einem anderen Fahrzeug mit Gasbehälter reisen, müssen Sie sicherstellen, dass der Behälter vor dem an Bord fahren vollständig geschlossen ist. Fjord Line händigt beim Check-in Sicherheitssiegel und Aufkleber aus. Das Sicherheitssiegel müssen Sie am Ventil des geschlossenen Gasbehälters anbringen, und der Aufkleber muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs liegen.

Fahrzeuge, die mit Flüssiggas (LPG, LNG, GPL) betrieben werden, können nur dann mit uns fahren, wenn es sich um ein zugelassenes Modell handelt, das den geltenden Vorschriften für den Straßenverkehr entspricht. Alle eventuellen Änderungen müssen von einer Vertragswerkstatt durchgeführt worden sein. Entsprechende Unterlagen sind für eine eventuelle Kontrolle an Bord mitzuführen.

12.

Transport von lebenden Tieren

Der Transport von lebenden Tieren erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Reisenden. Alle eventuellen Kosten, welche entstehen, wenn das mitreisende Tier die Einreisebedingungen nicht erfüllt, müssen vom Reisenden selbst getragen werden. Bitte beachten Sie, dass Norwegen, wie die meisten anderen europäischen Länder auch, besondere Vorschriften für die Einfuhr von lebenden Tieren hat. Denken Sie auch daran, dass Sie, wenn Sie mit Tieren einreisen, beim Grenzübertritt immer die rote Zollzone benutzen müssen. Weitere Informationen zum Reisen mit Tieren finden Sie

hier. Zusätzlich können Sie sich auf den Seiten der norwegischen Behörde für Lebensmittelsicherheit informieren.

Auf den Fähren von Fjord Line können pro Buchung maximal drei gewöhnliche Haustiere befördert werden. Die Haustiere müssen während der gesamten Reise im Fahrzeug bleiben oder in einer der hier genannten Unterbringungsmöglichkeiten eingebucht sein.

MS Stavangerfjord / MS Bergensfjord:

Auf der MS Stavangerfjord / MS Bergensfjord können Sie das Tier entweder als Haustier im Fahrzeug buchen

oder einen Platz in der Hundehütte auf Deck 10 buchen. Die Hundehütte ist ausführlich für Hunde reserviert und es ist nicht erlaubt, andere Haustiere hier einzubuchen. Sie können auch eine tierfreundliche Kabine buchen, in der sowohl Hunde als auch Katzen untergebracht werden können. Da es nur eine begrenzte Anzahl dieser tierfreundlichen Kabinen gibt, müssen diese im Voraus über unseren Kundendienst gebucht werden: + 47 51 46 40 99. Bitte beachten Sie, dass Katzen, die in einer der haustierfreundlichen Kabinen untergebracht werden, sich während der gesamten Überfahrt in einer selbstmitgebrachten und geschlossenen Transportbox befinden müssen.

Fjord FSTR:

Auf der HSC Fjord FSTR können Sie das Tier entweder als Haustier im Fahrzeug buchen oder es auf das Achterdeck 3 mitnehmen. Hunde, die auf dem Achterdeck reisen, müssen während der gesamten Überfahrt an der Leine geführt werden, Katzen und andere Haustiere müssen während der gesamten Überfahrt in einer selbstmitgebrachten und geschlossenen Transportbox bleiben und dürfen nicht nach draußen gelassen werden. Es ist nicht gestattet, Haustiere auf dem Achterdeck allein zu lassen. An besonders heißen Sommertagen empfehlen wir, Haustiere nicht im Fahrzeug zu lassen, sondern sie auf das Achterdeck mitzunehmen.

Darüber hinaus nehmen wir auch Pferde mit. Pferde sowie Fahrzeuge für deren Transport müssen über unseren Kundendienst gebucht werden: + 47 51 46 40 99. Wenn Sie mit einem Pferd reisen, müssen Sie sich außerdem sowohl im Abfahrts- als auch im Ankunftshafen mit Fjord Line Freight in Verbindung setzen, um ihre Papiere vorzulegen und sich in das von den Zollbehörden geforderte Frachtmanifest eintragen zu lassen.

Hierfür wird eine Gebühr von etwa 50 EUR erhoben. Wenn Sie zudem Hilfe bei der Erstellung von Zolldokumenten benötigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrem Abreisetag an Fjord Line Freight: +47 51 46 40 00/ freight@fjordline.com

13.

Verspätungen und Annullierungen

Die EU-Verordnung 1177/2010 regelt die Rechte von Passagieren bei Verspätungen und Annullierungen von Reisen.

Im Falle einer verspäteten oder annullierten Abfahrt werden wir Sie so schnell wie möglich hierüber sowie, wo zutreffend, über die neue voraussichtliche Abfahrts- und Ankunftszeit informieren.

Wenn Ihre Überfahrt annulliert wird oder sich um mehr als 90 Minuten verspätet, haben Sie Anspruch auf folgendes:

  • Sie können die Reise zur neuen angebotenen Abfahrtszeit durchführen. Bei verspäteter Ankunft kann eventuell auch eine Entschädigung anfallen* (für Ausnahmen siehe unten).

oder

  • Sie können die Reise gegen Rückerstattung des für den annullierten Teils der Reise gezahlten Fahrpreises stornieren

oder

  • Sie können kostenfrei auf die nächste verfügbare Fahrt zwischen Abfahrts- und Ankunftshafen umgebucht oder auf eine gleichwertige Strecke/ Reise re-routet werden. Wenn Fjord Line den Ankunfts- oder Abfahrtshafen ändert, werden angemessene Transportkosten zwischen den Häfen erstattet.
  • Es können ev. kostenlose Snacks, Mahlzeiten oder Erfrischungen, welche in einem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Wartezeit stehen, angeboten werden, vorausgesetzt, diese sind im Hafen problemlos erhältlich oder können auf zumutbare Weise beschafft werden (für Ausnahmen siehe unten)
  • Unterkunftskosten können bis zu 80 EUR pro Person für maximal 3 Nächte erstattet werden, sofern diese zur Verfügung gestellt werden können (für Ausnahmen siehe unten)

Angebote für kostenlose Unterkunft, Snacks, Mahlzeiten oder Erfrischungen gelten nicht, wenn die Annullierung/Verspätung auf Wetterbedingungen oder außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

* Bei verspäteter Ankunft am Destinationshafen, können Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung in Form einer Ermäßigung des Fahrpreises haben:

Die Entschädigung wird auf der Grundlage des Preises berechnet, den Sie für den tatsächlichen Beförderungsanteil des Tickets bezahlt haben (d. h. Preis für: Passagiere, Kabinen/Sitze und Fahrzeuge); andere Produkte (z. B. Mahlzeiten, Internet, Tiere usw.) werden bei der Berechnung des Entschädigungsbetrags nicht berücksichtigt. Um eine Ermäßigung von 25 % gewährt zu bekommen, muss die Verspätung mindestens betragen:

  • 1 Stunde für Fahrten mit einer gewöhnlichen Überfahrtszeit von bis zu 4 Stunden
  • 2 Stunden für Fahrten mit einer gewöhnlichen Überfahrtszeit von mehr als 4 Stunden und bis zu 8 Stunden
  • 3 Stunden für Fahrten mit einer gewöhnlichen Überfahrtszeit von mehr als 8 Stunden und bis zu 24 Stunden
  • 6 Stunden für Fahrten mit einer gewöhnlichen Überfahrtszeit von mehr als 24 Stunden

Verspätet sich die Ankunft um mehr als das doppelte der hier aufgeführten Zeiten, kann eine Ermäßigung von 50 % des Fahrpreises (nach oben angeführter Berechnungsgrundlage) gegeben werden.

Der Erstattungsanspruch entfällt, wenn folgendes gilt:

  • die Verspätung ist auf Witterungsverhältnisse oder außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären
  • der Reisende vor Buchung von der Annullierung/Verspätung in Kenntnis gesetzt worden war
  • das Ticket bei Bekanntwerden der Annullierung/Verspätung noch nicht vollständig bezahlt worden war
14.

Buchungsbedingungen

Fjord Line behält sich das Recht vor, die veröffentlichten Preise und Zeiten jederzeit zu ändern sowie die Preise aufgrund von Änderungen der Wechselkurse, Bunkerpreise oder staatlich auferlegter Steuern und Abgaben zu erhöhen. Fjord Line behält sich auch das Recht vor, den Fahrplan und die Reiserouten der Schiffe zu ändern.

Fjord Line behält sich das Recht vor, gegebenenfalls eine Überfahrt gegen Erstattung des gezahlten Fahrpreises zu annullieren oder auf die nächste verfügbare Abfahrt umzubuchen sowie ein auf dem Ticket und/oder der Website beschriebenes Schiff durch ein anderes zu ersetzen.

15.

Fundsachen

Persönliche Gegenstände*, die an Bord gefunden werden, werden 1 Monat lang in unseren Büros in Stavanger (gilt für Gegenstände, die an Bord der MS Stavangerfjord/ MS Bergensfjord gefunden werden) und Kristiansand (gilt für Gegenstände , die an Bord der HSC Fjord FSTR gefunden werden) aufbewahrt.

Gegenstände, die in diesem Monat nicht abgeholt werden, werden entsorgt oder die Heilsarmee (Fretex) gegeben. Pässe und andere Ausweispapiere, Führerscheine, Bankkarten und Wertsachen werden an die Polizei/Bank geschickt. Fjord Line übernimmt keinerlei Haftung für an Bord gefundene Gegenstände.

*Hinweis: Zollpflichtige Waren und verschreibungspflichtige Medikamente unterliegen strengeren Zollbestimmungen und können nicht wie gewöhnliche Fundsachen behandelt oder abgegeben werden. Sie werden daher nicht an Land aufbewahrt und können daher nicht in unseren Büros abgeholt werden. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundendienst, um weitere Informationen zu erhalten.

16.

Datenschutz

Wir registrieren alle Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Buchung zur Verfügung stellen, in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Unsere aktuellen Datenschutzrichtlinien finden Sie hier: Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Informationen über mitgeführte gefährliche Gegenstände und Waffen an die zuständigen Sicherheitsdienste an Land und an Bord weitergegeben werden können.

17.

Antrag auf Entschädigung und/ oder Einreichung von Beschwerden

Bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder Fahrzeugen muss der Passagier Fjord Line unverzüglich schriftlich benachrichtigen, nachdem er von den Umständen, die einen Entschädigungsanspruch begründen, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen:

  1. Für Handgepäck muss dies spätestens vor oder im Zusammenhang mit dem von Bord gehen des Passagiers geschehen
  2. Für alles andere Gepäck sowie bei Fahrzeugen muss dies spätestens vor oder in Verbindung mit der Gepäckausgabe bzw. dem von Bord gehen/ fahren geschehen

Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen hat zur Folge, dass das gesamte Gepäck sowie alle Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Verlassens des Schiffes als unbeschädigt gelten und der Passagier seinen Anspruch auf Entschädigung verliert, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.

Das oben genannte Erfordernis der schriftlichen Benachrichtigung ist erfüllt, wenn das Gepäck des Reisenden während seines Aufenthaltes an Bord des Schiffes einer gemeinsamen Kontrolle oder Inspektion unterzogen wurde und die Angelegenheit ordnungsgemäß auf dem Verlust-/Schadensmeldeformular des Schiffes gemeldet wurde.

Bitte beachten Sie, dass das Meldeformular des Schiffes nur der Dokumentation der an Bord des Schiffes entstandenen Schäden/Verluste dient und nicht automatisch einer Haftungsübernahme gleichkommt.

Anträge auf Entschädigung müssen spätesten 2 Monate nach Abreise schriftlich per E-Mail info@fjordline.com eingereicht werden. Eine Kopie des Tickets und andere relevanter Unterlagen müssen beigefügt werden.

Betrifft die Beschwerde Produkte oder Dienstleistungen an Bord (z. B. Kabinen, Mahlzeiten, Waren der Duty-free Läden usw.), muss die Beschwerde direkt bei der Besatzung an Bord eingereicht werden, damit eine schnelle und angemessene Bearbeitung gewährleistet werden kann.

18.

Behörde für Verkehrsbeschwerden

Wenn Sie mit dem Ergebnis der Bearbeitung Ihrer Beschwerde durch Fjord Line nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Fall an die norwegische Klagebehörde für Schiffsreisen (Transportklagenemnda) übergeben. Diese Behörde befasst sich mit Beschwerden über Reedereien, Reisebüros und Häfen. Für Passagiere ist die Bearbeitung von Beschwerden kostenlos.

Beschwerden sind über die Website des Sekretariats des Beschwerdeausschusses für Verkehr und des Ausschusses für Pauschalreisen (Norsk ReiselivsForum) einzureichen. Der Fall muss spätestens ein Jahr nachdem der Reisende eine schriftliche Beschwerde bei Fjord Line AS eingereicht hatte, bei der Beschwerdestelle eingegangen sein. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Beschwerdestelle unter +47 22 54 60 00 oder besuchen Sie deren Website: https://reiselivsforum.no/en.

Die norwegische Seeschifffahrtsbehörde wurde zur nationalen Aufsichtsbehörde ernannt, um sicherzustellen, dass Beförderer, Terminalbetreiber und Hafenbehörden die Vorschriften über Fahrgastrechte einhalten, ref. FOR 2016-06-20 nr 752.

19.

Streitbeilegung

Jegliche Rechtsstreitigkeiten und/oder Ansprüche, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, unterliegen den Reisebedingungen und dem norwegischen Recht. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist eine Klage gegen Fjord Line AS, Elganeveien 1, 4373 Egersund, einzureichen. Als Gerichtsstand gilt in diesem Fall das Bezirksgericht Sør-Rogaland.