
Die Altersbeschränkungen von Fjord Line sind von Ihrer Route und der Art Ihrer geplanten Reise abhängig. Unsere Altersbeschränkungen gelten für unbegleitet reisende Minderjährige.
Bei einfachen Überfahrten (Transportreisen) muss auf 10 Kinder oder Jugendliche, die unterhalb der Altersbeschränkung sind, mindestens eine Aufsichtsperson als Begleitung während der gesamten Überfahrt anwesend sein. Bei einer Kreuzfahrt sowie Tagesreisen muss auf 5 Kinder oder Jugendliche, die unterhalb der Altersbeschränkung sind, mindestens eine Aufsichtsperson als Begleitung während der gesamten Überfahrt anwesend sein.
Bitte beachten Sie, dass die Altersbeschränkung für unbegleitet reisende Minderjährige gilt. Als Aufsichtsperson kann nur eine Person fungieren, die das 25. Lebensjahr vollendet hat und in der Funktion des Elternteils/Erziehungsbeauftragten reist, wobei die Aufsichtsperson die volle, auch ökonomische, Verantwortung für das Kind/die Kinder übernimmt, das/die unterhalb der Altersbeschränkung ist/sind.
Die Aufsichtsperson muss spätestens zwei Tage vor der Abfahrt ein Formular für minderjährige Personen, die ohne ihre Eltern reisen bei Fjord Line eingereicht haben. Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, senden Sie es bitte per E-Mail an info@fjordline.com.
Minderjährige, die ohne einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen, müssen außerdem eine von einem der Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichnete Vollmacht mit sich führen.
| Strecke | Altersgrenze |
| Bergen–Stavanger–Hirtshals | 18 Jahre alt |
| Bergen-Stavanger-Kristiansand (fährt in der Nebensaison über Hirtshals) | 18 Jahre alt |
| Kristiansand-Hirtshals, Abfahrten ab 20:00 Uhr | 18 Jahre alt |
| Bergen-Stavanger (Inlandsüberfahrten) | 16 Jahre |
| Strecke | Altersgrenze |
| Alle Strecken und Abfahrten | 18 Jahre alt |
| Strecke | Altersgrenze |
| Alle Cruise mit Tag-an-Land oder Bleib-an-Bord, unabhängig vom Abfahrts- oder Ankunftshafen | 18 Jahre alt |
| Kristiansand -Hirtshals, Abfahrten vor 20:00 Uhr | 16 Jahre* (*Wenn Einzelpersonen reisen, kann in Ausnahmefällen eine Genehmigung für 14-Jährige erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist eine unterschriebene Vollmacht der Eltern und dass das Kind von jeweils einem Erziehungsberechtigten zum Abfahrtshafen begleitet sowie bei der Ankunft von einem Erziehungsberechtigten im Ankunftshafen abgeholt wird. Die Altersgrenze von 14 Jahren gilt nicht für Gruppen.) |