Wichtige informationen für Sie, wenn Sie mit Hund oder Katze nach Norwegen wollen aus Länderen innerhalb der EU/EWR
Foto: Fjord Line
Es ist sehr wichtig, dass Sie die Regeln befolgen. Tun Sie es nicht, kann dies schwerwiegende Folgen haben.
Der Hund bzw. die Katze muss eine Kennzeichnung tragen (Mikrochip).
Der Hund bzw. die Katze muss einen von der EU anerkannten Heimtierausweis haben.
Der Hund bzw. die Katze muss mindestens 21 Tage vor der Einreise nach Norwegen gegen Tollwut geimpft worden sein. Sie müssen im Heimtierausweis nachsehen, ob die Impfung noch gültig ist und dass das Impfintervall nicht überschritten ist. Wichtig ist auch, dass der Hund bzw. die Katze bei der erstmaligen Impfung mindestens 12 Wochen alt gewesen ist.
Nur für Hunde: Der Hund muss 1 bis 5 Tage (24 bis 120 Stunden) vor der Einreise nach Norwegen gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) behandelt werden. Die Behandlung muss von einem Tierarzt durchgeführt und vom Tierarzt im Heimtierausweis des Hundes bescheinigt werden.
Das Tier und die Begleitdokumente sind beim Grenzübertritt vom Zoll zu kontrollieren. Deshalb müssen Sie sich bei der Ankunft im roten Bereich melden.
Wenn Sie die Regeln nicht befolgt haben, kann die Lebensmittelaufsicht (Mattilsynet) verfügen, dass die betreffenden Heimtiere:
ins Herkunftsland zurückgebracht werden müssen oder
zu isolieren sind, bis die Einfuhrbedingungen erfüllt sind, oder
einzuschläfern sind. Das ist die letzte Option, aber konkret möglich, wenn die Sache hinreichend ernst ist.
Als Tierbesitzer sind Sie für alle Regelverstöße finanziell haftbar.
Kosten:
Fehlende Wurmbehandlung wird mindestens 7.000,- NOK kosten und der Hund kommt in Gewahrsam und für 24 Stunden in Quarantäne.
Hat der Hund bzw. die Katze keine gültige Tollwutimpfung, keine Kennzeichnung oder keinen Heimtierausweis, dann wird Ihnen das Tier für mehrere Wochen entzogen und unter Quarantäne gestellt.
Das wird Sie 8.700,- bis 30.000,- NOK kosten können.
Die Dauer des Aufenthalts in der Quarantänestation wird vom jeweiligen Regelverstoß und der Entscheidung der Lebensmittelaufsicht abhängen.
Weitere Informationen, wenn die Einfuhrbedingungen nicht erfüllt sind, finden Sie unter folgendem Link: